Erziehungsbeistandschaft
Junge Menschen stärken. Eigene Wege finden.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche bei persönlichen, familiären und schulischen Herausforderungen – individuell, lebensweltorientiert und ressourcenorientiert.
Gemeinsam entdecken wir Stärken, entwickeln Handlungsmöglichkeiten und fördern Selbstvertrauen, Teilhabe und Eigenständigkeit.
Was ist Erziehungsbeistandschaft?
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, Entwicklungsprobleme und persönliche Herausforderungen zu bewältigen.
Die Begleitung richtet sich an den jungen Menschen, berücksichtigt das familiäre Umfeld und findet beispielsweise in Gesprächen, gemeinsamen Aktivitäten oder im direkten Lebensumfeld statt.
Wie erhalte ich Erziehungsbeistandschaft?
Familien, Kinder und Jugendliche können sich an ein Beratungszentrum Jugend und Familie in Stuttgart wenden. Dort wird der passende Unterstützungsbedarf besprochen.
Beratung und Orientierung
Familien und junge Menschen wenden sich an das zuständige Beratungszentrum Jugend und Familie in Stuttgart.
Hilfebedarf klären
Gemeinsam mit dem Jugendamt wird besprochen, welche Unterstützung geeignet ist. Das Jugendamt entscheidet über die Bewilligung.
Begleitung beginnen
Wird Brückenblick beauftragt, vereinbaren wir gemeinsam Ziele und gestalten die Hilfe im Alltag.
Verlässlich. Beteiligend. Lebensweltnah.
Wir schaffen einen geschützten Raum für Gespräche und begleiten junge Menschen bei den Themen, die sie beschäftigen – in ihrem Alltag und sozialen Umfeld.
Ihre Wünsche und Sichtweisen fließen in die Hilfeplanung ein. Bezugspersonen und weitere Beteiligte beziehen wir dort ein, wo es sinnvoll und mit den vereinbarten Zielen vereinbar ist.

Vertrauen schaffen. Verständigung fördern.
Wir haben besondere Erfahrung in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- und Fluchterfahrung sowie mit unterschiedlichen gesellschaftlichen und familiären Lebensrealitäten.
Unsere kultursensible und rassismuskritische Haltung hilft, Diskriminierungserfahrungen ernst zu nehmen, Verständigung zu fördern und gleichberechtigte Zugänge zu Bildung und Teilhabe zu unterstützen.
Dabei begegnen wir jedem jungen Menschen mit Respekt, Offenheit und dem Blick auf seine individuellen Stärken.
Beteiligung und Kinderschutz
Rechte achten. Entwicklung schützen.
Kinder und Jugendliche sollen ihre Wünsche, Bedürfnisse und Grenzen einbringen können.
Wir achten auf einen sicheren, gewaltfreien und respektvollen Rahmen und nehmen ihre Perspektiven in allen Phasen der Hilfe ernst.
Den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nehmen wir gemäß § 8a SGB VIII wahr.
Gemeinsam neue Perspektiven entwickeln.
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